Daten und Fakten
Was das Internat zu bieten hat
Wohlfühlen in modernem Ambiente mit Gemeinschaft
In der LWS Burgkirchen gibt es insgesamt 123 Internatsplätze für Jungs und Mädchen. Die Zimmer sind auf drei Gebäudeteile verteilt und nach Jahrgängen getrennt. Die Zimmer sind top ausgestattet und bestehen aus einem eigenen Bereich mit Vorraum, Bad, Toilette und entweder vier oder fünf Betten.
Jedes Zimmer bietet den Schülerinnen und Schülern einen komfortablen, modernen Rückzugsort zum Lernen und Entspannen.
Das Internat der LWS Burgkirchen
Internatszimmer
Das Internat besteht aus drei Gebäudeteilen, die je nach Jahrgang aufgeteilt werden.
Ein Zimmer teilen sich vier bis fünf Schüler. Dazu gehört auch ein eigenes Badezimmer inklusive einer Dusche und ein eigenes WC.
Jeder Schüler bekommt außerdem einen eigenen, versperrbaren Kasten und hat einen eigenen Schreibtischplatz zum Lernen im Zimmer.
Freizeiträume
Neben den Internatszimmern können sich unsere Schüler und Schülerinnen auch in diversen anderen Räumen aufhalten.
Neben dem Freizeitraum mit gemütlicher Couch und Beamer, gibt es auch noch die Möglichkeiten Tischfußball, Tischtennis und Billard zu spielen.
Im Keller befindet sich außerdem unsere Schülerbar, bei der in den Pausen Snacks und einmal wöchentlich Leberkässemmeln verkauft werden.
Schul und Heimordnung
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5, 5274 Burgkirchen
Tel.: 0732/7720-77100 E-Mail: erzieher.lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Schul- und Heimordnung der LWBFS Burgkirchen
Das Internatsleben an unserer Schule ist geprägt von einem respektvollen Miteinander, gegenseitiger Unterstützung und einem strukturierten Tagesablauf, der das Lernen und die persönliche Entwicklung fördert. Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, gelten verbindliche Regeln, die Ordnung, Rücksichtnahme und Verantwortung im Alltag sicherstellen. Dazu gehören feste Ruhezeiten, die Einhaltung von Sauberkeit und Ordnung in den Internatszimmern sowie ein respektvoller Umgang mit Mitbewohnern und Mitarbeitenden. Die Internatsverordnung bildet die Grundlage für ein gemeinschaftliches Leben, in dem sich alle sicher und wohlfühlen können.
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Schülervertretung:
Der Schulsprecher und die Klassensprecher bilden die Schülervertretung.
Die Bestimmungen hinsichtlich Schülervertreter, Wählbarkeit und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter sind sinngemäß den Gesetzesblättern zu entnehmen.
Rechte der Schülervertreter:
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Das Recht auf Anhörung,
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Das Recht auf Information,
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Das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen,
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Das Recht auf Teilnahme an Konferenzen in jenen Punkten, die die Interessen der Schüler betreffen,
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Das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung von Freizeit im Rahmen der Internatsordnung,
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Das Recht auf Mitentscheidung bei der Änderung der Internatsordnung
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Verhalten der Schüler:
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Während der gesamten Zeit gilt es für Schülerinnen und Schüler sich an § 43 SchUG zu halten.
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Für das Zusammenleben in der Schule und im Internat gelten die allgemeinen Anstandsregeln (Gruß, Ehrlichkeit, Höflichkeit, Freundlichkeit, Zurückhaltung, Hilfsbereitschaft usw.).
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Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt im Konferenzzimmer nicht erlaubt, außer mit einem Lehrer, wenn dieser es als notwendig erachtet.
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Schülerinnen und Schüler haben an der Konferenzzimmertür zu klopfen und zu warten, bis sich jemand meldet. Ein alleiniges Eintreten ist nicht erlaubt.
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Schülerinnen und Schülern ist die Bedienung des Kopierers nicht gestattet.
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Das Betreten des Schulgebäudes erfolgt für Schülerinnen und Schüler über den Schülereingang bei den Garderoben.
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Den Schülerinnen und Schülern stehen in der Bibliothek Bücher und Spiele zur Verfügung, die kostenlos benützt werden können. Geldeinsätze beim Spielen sind verboten!
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Wenn man für einen Dienst (Klassen-, Keller-, Servier-, Garderoben- oder Zimmerdienst) eingeteilt ist und nicht anwesend ist, muss selbstständig für Ersatz gesorgt werden.
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Das Betreten der Mädchenzimmer im Internat ist für Jungen absolut verboten, gleiches gilt für das Betreten der Jungenzimmer durch Mädchen. Bei Missachtung führt dies zu einem Internatsverweis.
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Anreise und Heimfahrt zu den Wochenenden:
Die Heimfahrt kann sofort nach Unterrichtsschluss erfolgen (Ausnahme: Schülerdienste).
Sollte ein Schüler oder eine Schülerin nicht zeitgerecht anreisen können (Krankheit, Zugversäumung, Autopanne) ist die Schule von den Eltern telefonisch unter der Nummer 0732-7720-77100 oder per E-Mail an erzieher.lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at zu verständigen.
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Erkrankungen und Fernbleiben des Unterrichts
Unpässlichkeiten oder Krankheiten sind den Erziehern umgehend selbst oder durch eine Zimmerkollegin/einen Zimmerkollegen mitzuteilen. In Absprache mit den Erziehungsberechtigten wird entschieden, ob der Schüler/die Schülerin nach Hause fahren muss.
Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur laut § 45 SchUG erlaubt und in begründeten Fällen nach zeitgerechter telefonischer Rücksprache mit der Direktion möglich.
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Esswaren und Getränke:
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Essen und Getränke dürfen im Zimmer- bzw. im Garderobenkasten entsprechend geordnet verstaut werden.
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Trinken ist den ganzen Tag über erlaubt, jedoch nicht während des Unterrichts!
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Abfälle und leere Flaschen sind in die vorgesehenen Behälter zu geben (Mülltrennung).
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Der Genuss von aufputschenden Lebensmitteln (Energydrinks, Kaffee-Shots, Kaffeetabletten) ist im Internat untersagt.
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Internatsverpflegung:
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Die Anwesenheit bei allen drei Mahlzeiten ist Pflicht.
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Beim Essen werden gute Tischsitten eingefordert (richtige Verwendung des Essbesteckes, kein hastiges Essen, ein leises Tischgespräch, ein „Bitte“ und „Danke“, usw.).
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Suchtmittel:
Im gesamten Schulbereich (Schule, Schulgebäude, Schulgelände) gilt „Absolutes Suchtmittelverbot“! Dies gilt laut Jugendschutzgesetz Oberösterreich auf:
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Alkohol
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Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten oder E-Zigaretten, Snus, Shishas oder Vapes)
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tabakfreie Nikotinbeutel und rauchbare CBD-Produkte
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Andere betäubende oder aufputschende Mittel
Bei Verstößen gegen das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz werden die Erziehungsberechtigten umgehend benachrichtigt! Bei Trunkenheit oder Beeinträchtigung durch Drogenmissbrauch muss der Schüler bzw. die Schülerin von den Erziehungsberechtigen abgeholt werden.
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Privatgüter und Geld der Schüler:
Größere Geldbeträge werden bargeldlos eingehoben, daher sollte der Schüler und die Schülerin keine größeren Geldbeträge bei sich führen.
Fundgegenstände und Verluste sind unverzüglich bei den diensthabenden Lehrern abzugeben.
Für das persönliche Eigentum der Schülerinnen und Schülern übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Wertgegenstände sind zu versperren, ebenso das Zimmer bei Abwesenheit der Schülerin und des Schülers.
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Ordnung, Sauberkeit und Nachtruhe:
Sauberkeit und Körperpflege sind wichtig und werden von allen erwartet. Dazu gehört auch ein regelmäßiger Wäschewechsel. Die zugewiesenen Schülerdienste sind zuverlässig, ordentlich und pünktlich zu erledigen. Nach der Anreise müssen die persönlichen Schränke ordentlich eingeräumt werden und während der Woche sauber und aufgeräumt bleiben – dies wird regelmäßig kontrolliert. Für Arbeitskleidung und zusätzliche Kleidung stehen eigene Garderobenschränke zur Verfügung. Aus Rücksicht auf die Internatsbewohner und -bewohnerinnen ist die Nachtruhe unbedingt einzuhalten.
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Studierordnung:
GRUNDSÄTZE:
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Die Studierzeiten sind verpflichtend und mit dem Läutzeichen pünktlich zu beginnen.
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Lernmaterialien sind vor Studierbeginn vorzubereiten.
STUDIERZEITEN:
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morgens von 06:30 bis 07:10
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abends von 18:15 bis 19:00
STUDIERFORMEN:
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allein im Zimmer morgens – Zimmerdienst
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in der Klasse
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Das Studieren muss in der Klasse absolut ruhig ablaufen, um die Konzentration nicht zu beeinträchtigen.
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Einrichtung:
Alle Schäden, die im Zimmer verursacht bzw. festgestellt werden, müssen sofort der Internatsleitung bzw. den Erzieherinnen gemeldet werden. Selbständig angebrachte Dekorationsartikel (Spiegelfolie, Lichterketten, Wandtattoos, Sticker, parteipolitisches Werbematerial usw.) sind untersagt. Bei mutwilliger Beschädigung und notwendigen zusätzlichen Reinigungsarbeiten aufgrund grober Verschmutzung werden die Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter zur Haftung herangezogen.
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Privatfahrzeuge:
Die Anreise der Schüler mit eigenen Fahrzeugen ist nur auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten und mit deren schriftlicher Einverständniserklärung möglich.
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Während des Internatsaufenthaltes darf das Fahrzeug nicht benützt werden.
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Es wird keine Haftung für etwaige Schäden an den Fahrzeugen übernommen.
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Die Mopeds sind bei der Schuleinfahrt am Parkplatz abzustellen.
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Den Nichtmopedbenützern ist dort der Aufenthalt untersagt.
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Das Benützen von bzw. Mitfahren mit fremden Fahrzeugen ist strengstens verboten.
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Freizeit:
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In der Freizeit ist der Aufenthalt der Schüler im gesamten Schulbereich gestattet.
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Um die Arbeit unserer Reinigung nicht zu behindern, darf das Internat am Vormittag nicht betreten werden. Ausnahmen: EDV-Unterricht und Umkleiden zum Turnen
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Nach dem Studium darf das Schulgelände nicht mehr verlassen werden.
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Bei sportlicher Betätigung ist Turnbekleidung zu tragen.
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Pro Zimmer ist die Verwendung einer Musikbox mit Zimmerlautstärke erlaubt.
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Nach der Benützung des Bettes während der Mittagspause ist erneut der Bettenbau zu machen.
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Elektronische Geräte und Datenschutz
Das Mitnehmen und Benützen von Elektrogeräten im Internat ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Laptop, Smartphone, Tablet und Spielkonsolen.
Smartphones/Laptops und Tablets sind während des Unterrichts verboten und dürfen nur in der Freizeit verwendet werden. Handys müssen während des Vormittags- und Nachmittagsunterrichts im Zimmerkasten versperrt werden.
Weiters sind alle Geräte einschließlich Ladekabel oder Akku vom Netz wegen der Brandgefahr zu trennen, sofern sich niemand im Zimmer befindet.
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Nach 21:15 Uhr dürfen Laptops, Smartphones, Tablets und Spielkonsolen nicht mehr verwendet werden und sind im Kasten zu verstauen.
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Bei Nichtbeachtung oder bei Missbrauch wird das elektronische Gerät eine Woche abgenommen (bei Smartphone/Tablet inklusive SIM-Karte)
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Im Wiederholungsfall kann ein Laptop-/Handy-/Tablet-/Spielkonsolenverbot ausgesprochen werden.
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Über das Wochenende werden die Geräte zurückgegeben.
Um Mobbingfällen vorzubeugen, ist das Fotografieren von Lehrkräften, Personal und Schüler und Schülerinnen am gesamten Schulgelände verboten. Das Fotografieren ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der jeweiligen Person gestattet.
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Schuhe:
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In Schule und Internat dürfen nur Hausschuhe getragen werden – Turnschuhe gelten nicht als Hausschuhe!
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Nach dem Betreten des Internates (Schülereingang) sind in der Garderobe die Schuhe zu wechseln.
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Für den Praxisunterricht sind Arbeitsschuhe mit Stahlkappe erforderlich!
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Für den Sportunterricht sind für den Turnsaal bzw. für das Freigelände jeweils eigene Sportschuhe notwendig.
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Arbeits- und Sportschuhe sind nach ihrer Verwendung ordentlich zu reinigen und zu trocknen, bevor sie in den Garderobenkasten gestellt werden.
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Erziehungsmaßnahmen:
Diese sollen das Zusammenleben der Schüler fördern und die Einhaltung der Internatsverordnung gewährleisten.
Bei positivem Verhalten:
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Dank
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Lob
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Begünstigungen (nach Ermessen des Diensthabenden)
Bei Fehlverhalten:
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Persönliches Gespräch
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Verwarnung:
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Nach mehrfacher erfolgloser Ermahnung
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Eintrag ins Klassen- bzw. Dienstbuch
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Rüge:
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Nach erfolgloser Verwarnung oder schwerem Verstoß
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Antrag durch Lehrer und Lehrerinnen
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Beschluss der Lehrerkonferenz
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Androhung des Ausschlusses:
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Nach erfolgloser Rüge oder in besonderen Fällen direkt
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Beschluss der Lehrerkonferenz
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Bekanntgabe durch Schulleitung an Schüler oder Schülerin
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Schriftliche Mitteilung an Erziehungsberechtigte
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Eintrag im Katalog
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Ausschluss:
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Nach erfolgloser Androhung oder bei schweren Vergehen
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Möglich auch ohne Androhung bei akuter Gefährdung oder Rufschädigung
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Beschluss durch Lehrerkonferenz
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Bekanntgabe an Schüler/Schülerin
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Minderjährige: möglichst im Beisein der Erziehungsberechtigten, sonst schriftliche Benachrichtigung
Als besonders schwere Vergehen gelten:
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Diebstahl
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Gewalttätigkeit
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Vorsätzliche Sachbeschädigung
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Sexualdelikte
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Trunkenheit/Rauschgift/Nikotinkonsum
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Politischer Radikalismus
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Betreten der Internatszimmer des gegenteiligen Geschlechts
FAQ's
Bevor du uns eine E-Mail schreiben musst - hier findest du Antworten auf die meist gestellten Fragen.
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